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HINWEIS: Bei einer Corona-bedingten Stornierung einer Bestellung wird 1/3 des Betrages in Rechnung gestellt.
Artikel 1
Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen combi-com telecom, nachfolgend „combi-com“ genannt, und einem Kunden, für den combi-com diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich davon abgewichen sind Geschäftsbedingungen schriftlich. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch für Vereinbarungen mit combi-com, für deren Durchführung Dritte von combi-com eingeschaltet werden müssen. Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen. Wenn combi-com nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass combi-com in irgendeiner Weise das Recht verliert, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen durchzusetzen und Bedingungen in anderen Fällen.
Artikel 2
Zitate und Angebote
Alle Angebote von combi-com sind freibleibend. Ist keine Annahmefrist festgelegt, können aus dem Angebot keinerlei Rechte hergeleitet werden, wenn die Leistung, auf die sich das Angebot oder Angebot bezieht, nicht mehr verfügbar ist oder zwischenzeitlich geändert wurde. combi-com kann nicht an seinen Kostenvoranschlägen oder Angeboten festgehalten werden, wenn der Kunde vernünftigerweise verstehen kann, dass die Kostenvoranschläge oder Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthalten. Weicht die Annahme (auch in geringfügigen Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Angebot ab, so ist combi-com hieran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, combi-com gibt etwas anderes an. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet combi-com nicht, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.
Artikel 3
Vertragslaufzeit; Ausführungsbedingungen, Ausführung und Änderung des Vertrags; Preissteigerung
Der Vertrag zwischen combi-com und dem Kunden wird für eine bestimmte Zeit geschlossen, die auf der Auftragsbestätigung angegeben wird. combi-com wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. combi-com hat das Recht, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen. Werden Dienstleistungen von combi-com oder von combi-com an einem vom Kunden bezeichneten Ort erbracht, stellt der Kunde die von combi-com vernünftigerweise gewünschten Einrichtungen kostenlos zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde stellt sicher, dass combi-com alle Informationen, die combi-com als notwendig angibt oder die der Kunde vernünftigerweise als notwendig für die Ausführung des Vertrages verstehen sollte, combi-com rechtzeitig zur Verfügung stellen. Werden combi-com die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig übermittelt, ist combi-com berechtigt, die Vertragsdurchführung auszusetzen und dem Kunden die daraus resultierenden Mehrkosten zu den dann üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen ... zu nehmen. combi-com haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, weil combi-com aufgrund unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers gehandelt hat. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist, ihn zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache anpassen. Werden Art, Umfang oder Inhalt der Vereinbarung geändert und ändert sich dadurch die Vereinbarung qualitativ und/oder quantitativ, kann dies Auswirkungen auf das ursprünglich Vereinbarte haben. Dadurch kann der ursprünglich vereinbarte Betrag auch erhöht oder verringert werden. combi-com wird so weit wie möglich im Voraus ein Preisangebot unterbreiten. Der Kunde akzeptiert die Möglichkeit, den Vertrag zu ändern, einschließlich der Preisänderung. Wenn die Vereinbarung geändert wird, einschließlich einer Ergänzung, ist combi-com berechtigt, sie nur nach Zustimmung durch die autorisierte Person innerhalb von combi-com durchzuführen und dieder Auftraggeber hat dem für die Ausführung angegebenen Preis und sonstigen Bedingungen zugestimmt. combi-com kann, ohne in Verzug zu geraten, einen Antrag auf Änderung des Vertrages ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Auswirkungen haben könnte, beispielsweise für die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Arbeiten oder zu erbringenden Dienstleistungen. Kommt der Auftraggeber mit der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtung gegenüber combi-com in Verzug, so haftet der Auftraggeber für alle Schäden, die combi-com direkt oder indirekt daraus entstehen. Vereinbart combi-com mit dem Kunden einen Festpreis, so ist combi-com dennoch jederzeit berechtigt, diesen Preis zu erhöhen, ohne dass der Kunde aus diesem Grund berechtigt ist, den Vertrag aufzulösen, wenn die Preiserhöhung auf einer Verfügungsgewalt beruht oder Verpflichtung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften oder aus anderen Gründen, die bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren.
Artikel 4
Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung des Vertrages
Combi-com ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Kunde die Verpflichtungen aus dem Vertrag nach Abschluss des Vertrages nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, combi-com wichtige Gründe bekannt werden zu befürchten, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht gestellt wird oder unzureichend ist oder aufgrund der Verzögerung an seitens des Auftraggebers ist combi-com die Vertragserfüllung nicht mehr zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zuzumuten. Darüber hinaus ist combi-com berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, oder wenn andere Umstände eintreten, die dazu führen, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags für combi-com nicht angemessen ist .com erforderlich sein. Wird der Vertrag aufgelöst, sind die Forderungen von combi-com gegen den Auftraggeber sofort fällig und zahlbar. Setzt combi-com die Erfüllung der Verpflichtungen aus, behält sie ihre Rechte aus dem Gesetz und dem Vertrag. Kommt es zu einer Suspendierung oder Auflösung, ist combi-com in keiner Weise zum Ersatz von Schäden und Kosten verpflichtet, die in irgendeiner Weise entstanden sind. Ist die Auflösung dem Kunden zuzurechnen, hat combi-com Anspruch auf Ersatz des Schadens, einschließlich der Kosten, die direkt und indirekt dadurch entstehen. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Nichterfüllung die Auflösung rechtfertigt, ist combi-com berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass seinerseits eine Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung oder Entschädigung besteht, während der Kunde , wegen Vertragsverletzung, bis zuEntschädigung oder Entschädigung ist obligatorisch. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch combi-com wird combi-com in Absprache mit dem Auftraggeber die Übertragung noch zu erbringender Arbeiten an Dritte veranlassen. Es sei denn, die Kündigung ist dem Kunden zuzurechnen. Soweit für combi-com mit der Übergabe des Werkes Mehrkosten verbunden sind, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der oben genannten Frist zu bezahlen, sofern combi-com nichts anderes angibt. Bei Liquidation, (Antrag auf) Zahlungseinstellung oder Konkurs, Pfändung - wenn und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird - zu Lasten des Auftraggebers, Nachlasssanierung oder sonstiger Umstände, aufgrund derer die Kunde nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es combi-com frei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder den Auftrag oder Vertrag zu stornieren, ohne dass seinerseits eine Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung oder Entschädigung besteht. Storniert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise, werden die dafür geleisteten Arbeiten und bestellten bzw. vorbereiteten Artikel dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Artikel 5
Kraft der Mehrheit
Combi-com ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu erfüllen, wenn dieser daran durch einen unverschuldeten Umstand gehindert ist, der nicht nach Gesetz, Rechtsakt oder allgemein anerkannten Normen zu vertreten ist ... kommt. Unter höherer Gewalt sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich zu dem, was in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle vorhersehbaren oder unvorhergesehenen äußeren Ursachen zu verstehen, auf die combi-com keinen Einfluss ausüben kann, aufgrund derer combi -com nicht in der Lage ist, Verpflichtungen zu erfüllen. combi-com hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrages verhindert, eintritt, nachdem combi-com seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
Artikel 6
Zahlungs- und Inkassokosten
Die Zahlung hat immer innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von combi-com anzugebende Weise in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde, sofern von combi-com nicht schriftlich anders angegeben. Der Kunde ist niemals berechtigt, den Betrag, den er combi-com schuldet, aufzurechnen. Einwendungen gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde, der sich nicht auf Abschnitt 6.5.3 (Artikel 231 bis 247, Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) berufen kann, ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus anderen Gründen auszusetzen.
Artikel 7
Eigentumsvorbehalt
Die von combi-com vertragsgemäß gelieferten Waren bleiben Eigentum von combi-com. Von combi-com gelieferte Artikel, die dem Eigentumsvorbehalt gemäß Absatz 1 unterliegen, dürfen nicht weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das unter den Eigentumsvorbehalt fallende Material zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Der Kunde hat stets alles ihm Zumutbare zu tun, um die Eigentumsrechte von combi-com zu sichern. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und combi-com auf Verlangen die Police dieser Versicherung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer allfälligen Zahlung aus der Versicherung stehen combi-com diese Token zu. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Kunde im Voraus gegenüber combi-com, an allem mitzuwirken, was in diesem Zusammenhang erforderlich oder wünschenswert (erweisen) wird. Das Risiko von Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Wertminderung geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem Waren oder Materialien für den Kunden verfügbar sind.
Artikel 8
Garantien
Die von combi-com zu liefernden Waren erfüllen die üblichen Anforderungen und Standards, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise festgelegt werden können und für die sie bei normaler Verwendung in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel erwähnte Garantie gilt für Artikel, die für den Gebrauch innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande muss der Kunde prüfen, ob seine Verwendung für die Verwendung dort geeignet ist und ob sie die dafür festgelegten Bedingungen erfüllt. In diesem Fall kann combi-com andere Gewährleistungs- und andere Bedingungen in Bezug auf die zu liefernden Waren oder auszuführenden Arbeiten festlegen. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn ein Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung oder Verwendung nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, falsche Lagerung oder Wartung durch den Kunden und/oder durch Dritte ohne schriftliche Genehmigung von entstanden ist oder entsteht Kombi-com.
Artikel 9
Ausrüstung und Materialien
1. Kosten durch Zerstörung oder Diebstahl gehen zu Lasten des Kunden, wenn combi-com alles getan hat, um Zerstörung oder Diebstahl zu verhindern, und der Kunde für die Nutzung während des Einsatzes verantwortlich ist. Sofern zwischen combi-com und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart, kann hiervon abgewichen werden.
Artikel 10 Zusätzliche Bedingungen für Kommunikationsgeräte
1. Es ist nicht gestattet, ohne Zustimmung von combi-com von dem von combi-com zur Verfügung gestellten Kanal abzuweichen.
2. Ist der zugewiesene Kanal von anderen Nutzern belegt, muss combi-com zwecks Zuweisung eines anderen Kanals kontaktiert werden.
3. Bei Prüfung der Telekom-Agentur sollte man sich zur weiteren Bearbeitung an combi-com wenden.
4. Die Qualität des Empfangs kann von combi-com nicht garantiert werden, es sei denn, es liegt eine Störung der Kommunikationseinrichtung vor. combi-com hat keine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, wenn Reichweite, Empfangs- und Sendeleistung durch Umweltfaktoren wie Entfernung, Wetterbedingungen, Gebäude, andere Sendeanlagen in der Umgebung, Ausfall oder Nichtverfügbarkeit von Strom usw.
5. Combi-com ist nicht verantwortlich für das Nichtfunktionieren/den Ausfall der Netzwerkverbindungen, die von anderen Netzwerk-/Telekommunikationsanbietern bereitgestellt werden. Zur Nutzung von VoIP-Kommunikationsressourcen ist eine gute Netzwerkverbindung erforderlich.
Artikel 11
Haftung
Soweit combi-com haften sollte, beschränkt sich diese Haftung auf das, was in dieser Bestimmung geregelt ist. combi-com haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die combi-com aufgrund unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben durch oder im Auftrag des Auftraggebers verursacht. Sollte combi-com für einen Schaden haften, ist die Haftung von combi-com auf maximal den zweifachen Rechnungswert der Bestellung beschränkt, zumindest auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht. Die Haftung von Combi-com ist in jedem Fall immer auf den Betrag beschränkt, der gegebenenfalls von seinem Versicherer ausgezahlt wird. combi-com haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens combi-com oder seiner leitenden Angestellten beruht. Der Kunde kann haftbar gemacht werden, wenn auf Seiten von combi-com ein Schaden entsteht, bei dem der Kunde die Ursache verursacht hat, die Ursache hätte verhindern können oder für die Sicherheit verantwortlich ist. Mitarbeiter, die an einer vom Kunden im Auftrag von combi-com organisierten Aktivität teilnehmen, können niemals vom Kunden, Teilnehmern, der Öffentlichkeit oder anderen Beteiligten für Schäden und/oder Verletzungen infolge von Feuer, Unfall oder anderen Vorfällen in haftbar gemacht werden welche Einsatzkräfte nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. , Ehre und Gewissen. Der Auftraggeber ist und bleibt verantwortlich für die Anzahl der anwesenden Einsatzkräfte und der von ihm angeforderten Ressourcen/Materialien sowie für die allgemeine Sicherheit während seiner Veranstaltung/Aktivität und für die Bewertung der Risiken, die während des Einsatzes bestehen. Der Auftraggeber ist und bleibt während des gesamten Einsatzes für die Gesamtsicherheit und sorgt dafür, dass combi-com-Mitarbeiter den Auftrag sicher bearbeiten können. combi-com achtet darauf, dass die eigenen Mitarbeiter in combi-com Arbeitskleidung erkennbar sind. Der Auftraggeber und/oder Dritte können vom Auftraggeber und/oder Dritten niemals verlangen, dass Mitarbeiter von combi-com an einem Auftrag in Arbeitskleidung arbeiten, sofern dies mit combi-com ausdrücklich vereinbart und schriftlich festgelegt wurde. Wird erwartet, dass Mitarbeiter von combi-com an einem Auftrag in Arbeitskleidung des Auftraggebers und/oder Dritter arbeiten, ohne dass vorher klare Vereinbarungen getroffen wurden, behält sich combi-com vor, den Vertrag aufzulösen und bereits entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. an den Auftraggeber zu liefern. combi-com kann niemals haftbar gemacht werden, wenn Änderungen durch Dritte, den Auftraggeber oder den Gesetzgeber zu einer Preisänderung führen oder wenn die aus einem Auftrag erzielten Ergebnisse an Wert verlieren oder ihren Wert vollständig verlieren.
Artikel 12
Haftungsausschluss
Der Kunde stellt combi-com von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages einen Schaden erleiden, dessen Ursache eine andere als die von ist combi-com zuzurechnen ist. Sollte combi-com aus diesem Grund von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, combi-com gerichtlich und außergerichtlich beizustehen und unverzüglich alles zu tun, was ihm in diesem Fall zugemutet werden kann. Ergreift der Auftraggeber keine angemessenen Maßnahmen, ist combi-com ohne Inverzugsetzung berechtigt, diese selbst vorzunehmen. Alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden seitens combi-com und Dritter gehen vollständig zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.
Artikel 13
Geistiges Eigentum
Combi-com behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihr nach dem Urheberrecht und anderen geistigen Gesetzen und Vorschriften zustehen. combi-com ist berechtigt, die bei der Ausführung eines Vertrages gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, sofern keine streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden.
Artikel 14
Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Alle Rechtsbeziehungen, an denen combi-com beteiligt ist, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, auch wenn ein Vertrag ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ansässig ist. Für Streitigkeiten ist ausschließlich der Richter am Sitz von combi-com zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. combi-com hat jedoch das Recht, die Streitigkeit dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen. Die Parteien werden das Gericht erst anrufen, nachdem sie alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Streitigkeit in gegenseitiger Absprache beizulegen.
Artikel 15 Bedingungen ändern
Es gelten stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie bei Vertragsschluss gelten.
Artikel 16 Werbung/Sponsoring
Die zwischen combicom und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen über Sponsoring und Werbung sind beidseitig einzuhalten. Wenn eine Organisation/ein Kunde die im Voraus getroffenen Vereinbarungen bezüglich Werbung nicht einhält, behält sich Combi-Com das Recht vor, das vereinbarte Sponsoring zurückzuziehen und den dann gültigen Preis für die gelieferten Geräte/Dienstleistungen zu berechnen.
Artikel 17
Straßenbahn
Bei der Nutzung von traccar auf privaten Telefonen bei Veranstaltungen installiert Combi-com eine App. Diese App sollte unmittelbar nach dem Ereignis entfernt werden. Wird diese App nicht unverzüglich entfernt und unnötig genutzt oder entstehen Schäden am Server, haftet hierfür der Gerätebesitzer/Veranstalter. Die entstehenden Kosten werden vom Gerätebesitzer/Veranstalter erstattet. Auch bei Beschädigung oder Verlust des traccar-Transponders werden die daraus entstehenden Kosten vom Veranstalter/Nutzer erstattet.
(Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF-Datei herunterladen.)